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Sondernutzungserlaubnisse

Gewünschte Leistung:
Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen

Leistungsbeschreibung:

Für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums (Straßen, Gehwege, Plätze) zu privaten Zwecken (z.B. Plakatierung, Aufstellung eines Containers oder eines Verkaufsstandes) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die der Fachbereich II – Leistungs- und Ordnungsverwaltung ausstellt.

Je nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis werden noch weitere Behörden (Polizei, Straßenverkehrsamt etc.) beteiligt.

 

Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:

Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag erforderlich, in dem die Art der Sondernutzung sowie Zeitpunkt und genaue Örtlichkeit angegeben sind; die sonstigen beizubringenden Unterlagen teilen Ihnen die Mitarbeiter vom Fachbereich II – Leistungs- und Ordnungsverwaltung mit.

 

Folgende Formularvordrucke können Sie downloaden:

keine

 

Welche Gebühren anfallen und wie lange es voraussichtlich dauern wird:

Die Gebühr beträgt für einfache Genehmigungen 17,- €. Je nach Verwaltungsaufwand und Art der Sondernutzung kann sich die Gebühr erhöhen.

Einfache Genehmigungen werden i.d.R. kurzfristig (innerhalb weniger Tage) erteilt.

 

Tipps:

keine

 

Wo Sie weitere Informationen erhalten können:

Fachbereich II – Leistungs- und Ordnungsverwaltung, email: Fachbereich-II@stadt-hueckeswagen.de

 

Weitere Leistungen, die für Sie relevant sein können:

keine