





Sondernutzungserlaubnisse
Gewünschte Leistung:
Leistungsbeschreibung: Für die Inanspruchnahme öffentlichen Verkehrsraums (Straßen, Gehwege, Plätze) zu privaten Zwecken (z.B. Plakatierung, Aufstellung eines Containers oder eines Verkaufsstandes) ist eine Sondernutzungserlaubnis erforderlich, die der Fachbereich II – Leistungs- und Ordnungsverwaltung ausstellt. Je nach Art und Umfang der beantragten Erlaubnis werden noch weitere Behörden (Polizei, Straßenverkehrsamt etc.) beteiligt. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit: Es ist ein formloser, schriftlicher Antrag erforderlich, in dem die Art der Sondernutzung sowie Zeitpunkt und genaue Örtlichkeit angegeben sind; die sonstigen beizubringenden Unterlagen teilen Ihnen die Mitarbeiter vom Fachbereich II – Leistungs- und Ordnungsverwaltung mit. Folgende Formularvordrucke können Sie downloaden: keine Welche Gebühren anfallen und wie lange es voraussichtlich dauern wird: Die Gebühr beträgt für einfache Genehmigungen 17,- €. Je nach Verwaltungsaufwand und Art der Sondernutzung kann sich die Gebühr erhöhen. Einfache Genehmigungen werden i.d.R. kurzfristig (innerhalb weniger Tage) erteilt. Tipps: keine Wo Sie weitere Informationen erhalten können: Fachbereich II – Leistungs- und Ordnungsverwaltung, email: Fachbereich-II@stadt-hueckeswagen.de Weitere Leistungen, die für Sie relevant sein können: keine |