





Weltkindertag in Hückeswagen
Hintergrund: Der gemeinsame Bezugspunkt aller Internationalen Weltkindertage ist der Artikel 42 der UN-Konvention über die Rechte des Kindes, die am 20.11.1989 verabschiedet wurde. “Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Grundsätze und Bestimmungen des Übereinkommens durch gegenseitige und wirksame Maßnahmen bei Erwachsenen und auch bei Kindern allgemein bekannt zu machen.” Mit dieser Konvention wurde erstmals ein verbindlicher internationaler Maßstab für die elementaren Lebensbedingungen von Kindern formuliert, der von jedem Staat garantiert werden muss. Mehr als 157 Staaten haben seither diesen Menschenrechtsvertrag ratifiziert, darunter auch die Bundesrepublik Deutschland. Die Konvention formuliert, dass Kinder Menschen sind mit eigenen Rechten und Bedürfnissen, mit denen nicht nach Belieben verfahren werden darf. Kinder haben demnach ein Recht auf: - Schutz (vor ausbeuterischer Arbeit, Kinderhandel, Prostitution) Diese “Selbstverständlichkeiten” mussten jedoch erst mühsam erkämpft werden. Die Verhandlungen über diese wichtige Konvention haben 10 Jahre gedauert. Die Konvention ist in diesem Jahr 23 Jahre alt geworden. Es wäre schön, wenn Ihre Zeitung den 1. Internationalen Weltkindertag in Hückeswagen zum Anlass nehmen würde, um über die Kinderrechtskonvention und den Weltkindertag zu berichten. |