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Wohngeldnovelle 2009 bringt Änderungen

Neuerungen im Wohngeldrecht zum 1. Januar 2009

Haus und Geldstücke

Die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Wohngeldnovelle bringt ab 1. Januar 2009 Besserungen und damit mehr Geld für einkommensschwache Haushalte. Im Oktober wurde das Gesetz verabschiedet. Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft.

Es gibt bereits einen ersten Entwurf über das erste Änderungsgesetz zur Wohngeldnovelle 2009. Zuständig für die Auszahlung von Wohngeld ist die Wohngeldstelle der Stadt Hückeswagen.
Ab 1. Januar 2009 treten zahlreiche Änderungen in Kraft, die für die Bezieher von entscheidender Bedeutung sind.


Was ist Wohngeld?

Wohngeld ist ein von Bund und Land getragener Zuschuss zu den Wohnkosten. Er wird nur auf Antrag gewährt, entweder als Mietzuschuss für die Mieterin/den Mieter oder als Lastenzuschuss für die Eigentümerin/den Eigentümer, jeweils für den selbst genutzten Wohnraum.


Fragezeichen aus Geldscheinen

Wer bekommt Wohngeld?

Wohngeld erhält derjenige, der mit seinem Einkommen zwar seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, jedoch nicht in der Lage ist, seine volle Miete bzw. Belastung für Wohneigentum zu bezahlen. Aber nicht jede Miete bzw. Belastung für Wohneigentum kann voll berücksichtigt werden. Es gibt Obergrenzen, welche zum 1. Januar 2009 erhöht werden.

Wer bislang kein Wohngeld bezogen und nur ein geringes Einkommen hat oder dessen Antrag bereits einmal wegen zu hohem Einkommen abgelehnt wurde, hat die Möglichkeit erneut einen Antrag zu stellen und prüfen zu lassen, ob nach den neuen Voraussetzungen ein Anspruch auf Wohngeld besteht.

Wer bereits Wohngeld erhält, muss keinen Erhöhungsantrag stellen, kann es aber. Jeder laufende Fall wird spätestens mit Ablauf des aktuellen Bewilligungszeitraums geprüft. Ergibt sich aufgrund des neuen Gesetzes ein höherer Wohngeldanspruch, wird der höhere Anspruch rückwirkend ausbezahlt. Sollte es in Ausnahmefällen zu einer Verringerung des Anspruches kommen, so verbleibt es bei dem bis dahin bewilligten Wohngeld.


Was ändert sich am 1. Januar 2009?

Die neue Wohngeldnovelle bringt ab 1. Januar 2009 viele Änderungen. So wurde der zu berücksichtigende Personenkreis angepasst. Danach gilt der unverheiratete Partner und Lebenspartner uneingeschränkt als Haushaltsmitglied, dessen Einkommen voll berücksichtigt wird. Darüber hinaus werden die Heizkosten künftig mit einer Pro-Kopf-Pauschale berücksichtigt, was bisher nicht der Fall war.


Heizkörperregelung

Wer bekommt den einmaligen Heizkostenzuschuss?

Die Bundesregierung wollte den deutlich gestiegenen Energiekosten Rechnung tragen und das neue Wohngeldgesetz bereits mit dem Beginn der Heizperiode ab 1. Oktober 2008 verabschieden. Aus technischen und gesetzgeberischen Gründen war das nicht möglich. Im Rahmen der Entscheidung über das erste Änderungsgesetz wird auch über die Wohngeldnovelle entschieden. Mit Inkrafttreten des ersten Änderungsgesetzes, erhält der Haushalt, der im Zeitraum von Oktober 2008 bis März 2009 mindestens einen Monat Wohngeld erhalten hat, einen einmaligen Wohngeldbetrag. Dieser soll Ausgleich dafür sein, dass es nicht möglich war, die Erhöhung des Wohngeldes auf den 1. Oktober 2008 vorzuziehen. Die Überprüfung und gegebenenfalls Gewährung erfolgt im Frühjahr 2009. 


Ab wann und wo kann Wohngeld beantragt werden?

Die neuen Antragsformulare für Wohngeld ab 1. Januar 2009 sind seit Anfang Dezember beim Bürgerbüro, auf dem Internetportal der Stadt Hückeswagen bzw. in der Wohngeldstelle erhältlich.

Das neue Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Vorher darf auf dieser Grundlage nicht entschieden werden. Für die Antragsteller bedeutet dies, dass alle vor dem 1. Januar 2009 gestellten Anträge, erst nach dem 1. Januar 2009 bearbeitet werden können. Um dennoch eine möglichst zeitnahe Bearbeitung sicherzustellen, müssen die Antragsformulare aufmerksam durchgelesen und vollständig ausgefüllt werden. Erst dann sollten die Unterlagen eingereicht werden. Bundesweit müssen rund 800.000 Anträge überprüft und berechnet werden.


Taschenrechner mit Geldstücken

Der Wohngeldrechner 2009 ist seit dem 05.12.2008 auf der neu gestalteten MBV-Internetseite freigeschaltet..

Ihre Ansprechpartner bei der Stadt Hückeswagen finden Sie auf dieser Seite.