Startseite | Stadtplan | Gästebuch | Forum | Inhalt | Kontakt | Impressum
Ihr Standort: / Startseite / News

Kommunalwahl 2009

Kommunalwahl! Was ist das und wie geht das?

Einwurf des Stimmzettels in die Wahlurne

Nach langen Diskussionen steht der Kommunalwahltermin endlich fest. Es ist der 30. August 2009.

Auch wenn es nur „Kommunalwahl“ heißt, so bedeutet dies tatsächlich doch, dass insgesamt 4 separate Wahlen an diesem Tag durchgeführt werden.

Hückeswagen ist eine kreisangehörige Stadt und demnach werden hier neben dem Stadtrat und dem Bürgermeister auch noch der Kreistag und der Landrat des Oberbergischen Kreises in Gummersbach gewählt. Im Einzelnen:

  • Für Hückeswagen werden die Ratsmitglieder gewählt, die die politischen Entscheidungen im Rat der Stadt treffen.
  • Ebenfalls für Hückeswagen wird der Bürgermeister gewählt, der die Stadt nach außen vertritt und die Verwaltung leitet. Außerdem ist der Bürgermeister der Leiter der Ratssitzungen.
  • Für den Oberbergischen Kreis werden die Kreistagsmitglieder gewählt, die die kreisweiten Entscheidungen in Gummersbach treffen
  • Für den Landrat des Oberbergischen Kreises, also den Leiter der Kreisverwaltung und Repräsentant des Kreises gibt es ebenfalls einen Stimmzettel. Der Landrat leitet – ähnlich wie der Bürgermeister – die Kreistagssitzungen.

Wahl - ankreuzen

Die einzelnen Stimmzettel werden durch unterschiedliche Farben gut zu erkennen sein:

weiß = Ratsmitglieder
rosa = Bürgermeister
grün = Kreistagsmitglieder
gelb = Landrat

Bei jeder dieser Wahlen haben Sie eine Stimme – also pro Stimmzettel nur ein Kreuz machen!

Das Wahlsystem ist allerdings unterschiedlich – es gibt zwei verschiedene Systeme:

  • Für den Stadtrat und den Kreistag machen Sie Ihr Kreuz bei dem Vertreter Ihres Wahlbezirkes. Für den Stadtrat sieht das Verfahren vereinfacht ausgedrückt dann z.B. so aus: Wer die meisten Stimmen in Ihrem Bezirk erhält, kommt sofort in den Rat. Da es insgesamt nur 16 Wahlbezirke, aber 32 Sitze im Rat gibt, ist damit nur die Hälfte besetzt. Die andere Hälfte wird dann nach dem Stimmenverhältnis der einzelnen Parteien im ganzen Stadtgebiet verteilt, d.h. wenn eine Partei 50 % aller Stimmen hat, enthält sie auch etwa 50 % der gesamten Sitze – das wären also 16 von 32. Wenn in den Wahlbezirken direkt aber z.B. nur 12 Kandidaten dieser Partei gewonnen haben, dann bekommt sie noch 4 Sitze hinzu, damit es insgesamt 16 sind. Diese werden dann von der "Reserveliste" des Wahlvorschlags genommen.

    Die Bewerber für die Wahlbezirke zum Download (pdf-Datei)
    Die Reservelisten der Parteien zum Download (pdf-Datei)

    Für den Kreistag funktioniert das System im Grundsatz genauso, nur dass hier die 27 Wahlbezirke über den ganzen Kreis verteilt sind. Der Kreistag besteht insgesamt aus 54 Mitgliedern.

Ratssaal

  • Im Vergleich hierzu ist das Wahlverfahren beim Bürgermeister und beim Landrat ganz einfach. Da hier nur eine Person gewählt wird, gewinnt einfach der- oder diejenige mit den meisten Stimmen. Beim letzten Mal gab es noch eine Stichwahl unter den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen, aber das wurde jetzt abgeschafft. Am Abend des 30. August steht also direkt fest, wer Bürgermeister und Landrat wird.

    Eine Besonderheit gibt es noch, wenn wie bei der Bürgermeisterwahl in Hückeswagen nur ein Kandidat zur Wahl antritt. Dann dürfen die Bürger über ihn mit „Ja“ oder „Nein“ abstimmen. Wenn die meisten für ihn gestimmt haben und diese Ja-Stimmen mindestens 25 % der Wahlberechtigten ausmachen, ist der einzelne Bewerber zum Bürgermeister gewählt.

    Bewerber für die Bürgermeisterwahl in Hückeswagen ist Herr Uwe Ufer.

Wählen gehen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die mindestens 16 Jahre alt sind. Um in Hückeswagen wählen zu dürfen, müssen Sie mindestens seit 14. August 2009 in unserer Stadt wohnen.
Das bedeutet, dass derzeit von den etwa 16.500 Einwohnern gut 13.000 mitwählen dürfen.

Wahlbrief einwerfen

Wenn Sie wissen wollen, wo Sie am 30. August zwischen 8 und 18.00 Uhr Ihre Stimmen abgeben können, gibt es hier die komplette Liste der Stimmbezirke und der dazugehörigen Wahllokale.

Briefwahl können Sie schriftlich mit Ihrer Wahlbenachtichtigungskarte beantragen, Noch einfacher ist es, wenn Sie die Unterlagen online beantragen. Für weitere Infos zur Briefwahl hier klicken.

Für alle Fragen rund um die Kommunalwahlen steht Ihnen das Hückeswagener Wahlamt gerne zur Verfügung.
Frau Ursula Thiel
Tel. 02192 / 88-220
E-Mail: ursula.thiel@stadt-hueckeswagen.de

rechtlicher Hinweis:
Diese Seite dient nur der ersten Information und ist keine umfassende Darstellung des Wahlrechts. Für Vereinfachungen und Ungenauigkeiten wird daher keine Gewähr übernommen. Wer es genau wissen will, kann sich das Kommunalwahlgesetz und die Kommunalwahlordnung beim Innenministerium herunterladen, dort sind die offiziellen Regelungen. Außerdem wird auf die amtlichen Wahlbekanntmachungen verwiesen.